Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Anerkenntnisurteil vom 23.10.2013 – 4 AZR 866/11
Anerkenntnisurteil - ohne Tatbestand und ohne Entscheidungsgründe
- Spruchkörper
- 4. Senat
- Normenkette
- § 307 ZPO, § 313b Abs 1 S 1 ZPO
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Juni 2011 - 9 Sa 1540/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
| Creutzfeldt | | Winter | | Treber |
| | Pust | | Steding | |
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