Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 16.11.2011 – 4 AZR 835/09
- Spruchkörper
- 4. Senat
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2009 - 6 Sa 338/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klagen als unzulässig zurückgewiesen werden.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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