Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 27.02.2013 – 4 AZR 82/11
- Spruchkörper
- 4. Senat
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Dezember 2010 - 3 Sa 1118/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 78/11 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
| Eylert | | Creutzfeldt | | Treber |
| | Steding | | Rupprecht | |
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