Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 12.12.2018 – 4 AZR 68/17
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2018:121218.U.4AZR68.17.0
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. September 2016 - 8 Sa 1862/15 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 147/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
| Treber | | Rinck | | W. Reinfelder |
| | Steding | | A. Wedepohl | |
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