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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 13.05.2020 – 4 AZR 643/19

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2020:130520.U.4AZR643.19.0

Tenor

I. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Oktober 2019 - 11 Sa 130/19 - wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 489/19 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Treber | | Rinck | | Klug |

| | S. Gey-Rommel | | Moschko | |

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