Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 27.08.2014 – 4 AZR 517/12
- Spruchkörper
- 4. Senat
Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. März 2012 - 3 Sa 955/11 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 26. Mai 2011 - 3 Ca 16/11 - abgeändert:
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
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