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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 27.08.2014 – 4 AZR 516/12

Spruchkörper
4. Senat

Tenor

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. März 2012 - 3 Sa 956/11 - aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 26. Mai 2011 - 3 Ca 17/11 - abgeändert:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung im Parallelverfahren - 4 AZR 518/12 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Eylert | | Treber | | Creutzfeldt |

| | Mayr | | Steding | |

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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