Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 24.08.2016 – 4 AZR 505/15
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2016:240816.U.4AZR505.15.0
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2015 - 18 Sa 1486/14 - und - 18 Sa 1581/14 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
| Eylert | | Creutzfeldt | | Rinck |
| | Bredendiek | | Dierßen | |
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