Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 16.10.2019 – 4 AZR 467/18
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2019:161019.U.4AZR467.18.0
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. Juni 2018 - 5 Sa 351/17 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 76/19 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
| Treber | | W. Reinfelder | | Klug |
| | Schuldt | | Theodor Wuppermann | |
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