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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 16.10.2019 – 4 AZR 467/18

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2019:161019.U.4AZR467.18.0

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. Juni 2018 - 5 Sa 351/17 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 76/19 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Treber | | W. Reinfelder | | Klug |

| | Schuldt | | Theodor Wuppermann | |

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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