Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 11.07.2018 – 4 AZR 375/17
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2018:110718.U.4AZR375.17.0
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Juni 2017 - 6 Sa 579/16 - wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 370/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
| Eylert | | Rinck | | Klose |
| | Kiefer | | Moschko | |
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