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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 17.03.2021 – 4 AZR 359/20

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2021:170321.U.4AZR359.20.0

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Mai 2020 - 17 Sa 1692/19 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 327/20 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Treber | | Klug | | W. Reinfelder |

| | Schuldt | | Häseler-Wallwitz | |

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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