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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 20.06.2018 – 4 AZR 341/17

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2018:200618.U.4AZR341.17.0

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1161/16 - aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juli 2016 - 14 Ca 9169/15 - wird zurückgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 339/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Eylert | | Creutzfeldt | | Klose |

| | Mayr | | P. Hoffmann | |

Zitierte Vorschriften

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