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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 21.05.2025 – 4 AZR 291/24

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2025:210525.U.4AZR291.24.0

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2024 - 9 SLa 185/24 - aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 22. Februar 2024 - 2 Ca 1037/23 - wird zurückgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 166/24 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

| Treber | | M. Rennpferdt | | Klug |

| | Kiefer | | Mayr | |

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