Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 21.05.2025 – 4 AZR 289/24
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2025:210525.U.4AZR289.24.0
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2024 - 9 SLa 187/24 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 6. März 2024 - 3 Ca 1310/23 - wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 166/24 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
| Treber | | M. Rennpferdt | | Klug |
| | Kiefer | | Mayr | |
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