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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 15.12.2010 – 4 AZR 260/09

Spruchkörper
4. Senat

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 2009 - 7 Sa 67/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Weiterer Text

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 256/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Bepler | | Creutzfeldt | | Winter |

| | Pfeil | | Bredendiek | |

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