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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 11.04.2018 – 4 AZR 248/17

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2018:110418.U.4AZR248.17.0

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. März 2017 - 8 Sa 904/16 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 265/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Eylert | | Creutzfeldt | | Rinck |

| | Steding | | H. Klotz | |

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