Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 18.06.2014 – 4 AZR 233/13
- Spruchkörper
- 4. Senat
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 426/12 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 50/13 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
| Creutzfeldt | | Treber | | Spinner |
| | Schuldt | | Kriegelsteiner | |
Zitierte Vorschriften
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BAG in 4 AZR 233/13 entschieden?“