Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 16.11.2011 – 4 AZR 145/10
- Spruchkörper
- 4. Senat
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. November 2009 - 14 Sa 265/09 - aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 21. August 2008 - 4 Ca 944/08 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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