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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 16.11.2011 – 4 AZR 145/10

Spruchkörper
4. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. November 2009 - 14 Sa 265/09 - aufgehoben.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 21. August 2008 - 4 Ca 944/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 781/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Bepler | | Winter | | Treber |

| | von Dassel | | J. Ratayczak | |

Zitierte Vorschriften

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