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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 12.12.2018 – 4 AZR 126/18

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2018:121218.U.4AZR126.18.0

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. Februar 2018 - 6 Sa 79/17 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 123/18 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Treber | | W. Reinfelder | | Rinck |

| | Steding | | A. Wedepohl | |

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