Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 07.07.2010 – 4 AZR 1022/08
- Spruchkörper
- 4. Senat
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Oktober 2008 - 3 Sa 23/08 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 1023/08 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
| Bepler | | Creutzfeldt | | Treber |
| | Hardebusch | | Werner Vorderwülbecke | |
Zitierte Vorschriften
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