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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 13.01.2015 – 3 AZR 903/12

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2015:130115.U.3AZR903.12.0

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2012 - 6 Sa 668/12 - aufgehoben.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2011 - 11 Ca 2077/11 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

| Zwanziger | | Schlewing | | Ahrendt |

| | Xaver Aschenbrenner | | H. Frehse | |

Zitierte Vorschriften

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