Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 14.05.2019 – 3 AZR 76/18
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2019:140519.U.3AZR76.18.0
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2018 - 12 Sa 760/17 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26. Juli 2017 - 4 Ca 3328/16 - stattgegeben hat.
Die Berufung des Klägers gegen das genannte Urteil des Arbeitsgerichts Essen wird insgesamt zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Verfahren - 3 AZR 112/18 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
| Zwanziger | | Spinner | | Günther-Gräff |
| | Lohre | | Brunke | |
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