Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Anerkenntnisurteil vom 23.08.2011 – 3 AZR 664/09
- Spruchkörper
- 3. Senat
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Juni 2009 - 4 Sa 888/08 - aufgehoben.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16. April 2008 - 10 Ca 7399/07 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Der Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
| Gräfl | | Zwanziger | | Spinner |
| | Möller | | Schepers | |
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