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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 20.08.2024 – 3 AZR 285/23

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2024:200824.U.3AZR285.23.0

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. Oktober 2023 - 15 Sa 223/23 B - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO abgesehen. Auf Entscheidungsgründe haben die Parteien verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Rachor | | Waskow | | Roloff |

| | Schultz | | K. Schminke | |

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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