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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 07.06.2016 – 3 AZR 197/15

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2016:070616.U.3AZR197.15.0

Tenor

Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision der Klägerin - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 40/15 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2161/13 - zurückgewiesen hat.

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2161/13 - abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

| Zwanziger | | Spinner | | Ahrendt |

| | Schultz | | Schepers | |

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