Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 07.06.2016 – 3 AZR 197/15
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2016:070616.U.3AZR197.15.0
Tenor
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision der Klägerin - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 40/15 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2161/13 - zurückgewiesen hat.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2161/13 - abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
| Zwanziger | | Spinner | | Ahrendt |
| | Schultz | | Schepers | |
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