Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 07.06.2016 – 3 AZR 194/15
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2016:070616.U.3AZR194.15.0
Tenor
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 32/15 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2014 - 3 Ca 1551/13 - stattgegeben hat.
Die Berufung des Klägers wird insgesamt zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
| Zwanziger | | Spinner | | Ahrendt |
| | Schultz | | Schepers | |
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