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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 30.01.2024 – 3 AZR 145/23

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2024:300124.U.3AZR145.23.0

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Dezember 2022 - 4 Sa 1460/21 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 26. Oktober 2021 - 2 Ca 2334/20 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs.1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO abgesehen. Auf Entscheidungsgründe haben die Parteien verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Randnummer 2

| Rachor | | Waskow | | Roloff |

| | C. Reiter | | H. Trunsch | |

Zitierte Vorschriften

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