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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 14.05.2019 – 3 AZR 111/18

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2019:140519.U.3AZR111.18.0

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. November 2017 - 6 Sa 473/17 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Verfahren - 3 AZR 112/18 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Zwanziger | | Spinner | | Günther-Gräff |

| | Lohre | | Brunke | |

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