Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 21.10.2014 – 3 AZR 1029/12
- Spruchkörper
- 3. Senat
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2012 - 13 Sa 29/12 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
| Zwanziger | | Schlewing | | Spinner |
| | Rau | | Schepers | |
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BAG in 3 AZR 1029/12 entschieden?“