Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Anerkenntnisurteil vom 28.03.2017 – 2 AZR 627/16 (A)
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2017:280317.U.2AZR627.16A.0
- Normenkette
- § 313b Abs 1 S 1 ZPO
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juni 2016 - 3 Sa 162/16 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. Dezember 2015 - 63 Ca 1624/15 - teilweise abgeändert:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29. Januar 2015 nicht aufgelöst worden ist.
3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Weiterer Text
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO).
| Koch | | Rachor | | Berger |
| | A. Claes | | Söller | |
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