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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 23.02.2011 – 10 AZR 97/10

Spruchkörper
10. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2009 - 17 Sa 665/09 - aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. März 2009 - 12/24 Ca 5981/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu 7/8, die Beklagte zu 1/8 zu tragen.

Weiterer Text

Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

| Mikosch | | W. Reinfelder | | Mestwerdt |

| | Zielke | | Züfle | |

Zitierte Vorschriften

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