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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 13.04.2011 – 10 AZR 89/10

Spruchkörper
10. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2009 - 5 Sa 658/09 - aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Februar 2009 - 7 Ca 412/08 - wird zurückgewiesen.

3. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Februar 2009 - 7 Ca 412/08 - abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Weiterer Text

Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

| Mikosch | | Eylert | | Mestwerdt |

| | Trümner | | Frese | |

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