Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 08.11.2017 – 10 AZR 777/16
- Spruchkörper
- 10. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2017:081117.U.10AZR777.16.0
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. August 2016 - 18 Sa 54/16 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
| Gallner | | Brune | | W. Reinfelder |
| | Schumann | | Frese | |
Zitierte Vorschriften
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