Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 10.12.2014 – 10 AZR 64/14
- Spruchkörper
- 10. Senat
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. November 2013 - 14 Sa 1620/12 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
| Linck | | Brune | | W. Reinfelder |
| | Thiel | | Schumann | |
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