Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 13.01.2016 – 10 AZR 48/15
- Spruchkörper
- 10. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2016:130116.U.10AZR48.15.0
Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 - 6 Sa 23/14 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 17. Januar 2014 - 6 Ca 234/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
| Linck | | W. Reinfelder | | Brune |
| | Kiel | | Züfle | |
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