Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 23.06.2010 – 10 AZR 464/09
- Spruchkörper
- 10. Senat
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2009 - 10 Sa 1829/08 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
| Mikosch | | W. Reinfelder | | Mestwerdt |
| | Thiel | | Petri | |
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