Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 09.12.2015 – 10 AZR 416/15
- Spruchkörper
- 10. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2015:091215.U.10AZR416.15.0
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. März 2015 - 7 Sa 736/14 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Juli 2014 - 19 Ca 8882/13 - teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung einer Abrechnung abgewiesen.
3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 19 % und die Beklagte zu 81 % zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
| Linck | | W. Reinfelder | | Schlünder |
| | Großmann | | Klein | |
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