Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 31.01.2018 – 10 AZR 388/17
- Spruchkörper
- 10. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2018:310118.U.10AZR388.17.0
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juni 2017 - 7 Sa 81/17 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 15. Dezember 2016 - 4 Ca 1189/16 - wird zurückgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
| Gallner | | W. Reinfelder | | Schlünder |
| | Fieback | | Merkel | |
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