Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 24.01.2024 – 10 AZR 34/23
- Spruchkörper
- 10. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2024:240124.U.10AZR34.23.0
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. November 2022 - 5 Sa 549/22 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
| W. Reinfelder | | Pessinger | | Nowak |
| | R. Menke | | Satl | |
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