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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 16.06.2021 – 10 AZR 33/20

Spruchkörper
10. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2021:160621.U.10AZR33.20.0

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. November 2019 - 11 Sa 376/19 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 10 AZR 31/20 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

| Gallner | | Pessinger | | Pulz |

| | Beitz | | Budde | |

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