Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 11.07.2012 – 10 AZR 238/11
- Spruchkörper
- 10. Senat
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. Februar 2011 - 8 Sa 1358/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
| Mikosch | | Mestwerdt | | Schmitz-Scholemann |
| | Rigo Züfle | | A. Effenberger | |
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