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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 15.08.2018 – 10 AZR 227/17

Spruchkörper
10. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2018:150818.U.10AZR227.17.0

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. März 2017 - 19 Sa 52/16 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

| Gallner | | Brune | | W. Reinfelder |

| | Fieback | | Frese | |

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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