Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 22.04.2026 – 10 AZR 145/25
- Spruchkörper
- 10. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2026:220426.U.10AZR145.25.0
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 27. Mai 2025 - 1 Sa 190/24 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 10. Oktober 2024 - 5 Ca 1674/23 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen für den Monat Juni 2023 ab dem 18. Juli 2023 zu zahlen sind.
3. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Klägerin zu 12,5 % und die Beklagte zu 87,5 % zu tragen. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
| W. Reinfelder | | Nowak | | Günther-Gräff |
| | Salzburger | | Meyer | |
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