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Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht

BAG, Urteil vom 22.04.2026 – 10 AZR 144/25

Spruchkörper
10. Senat
ECLI
ECLI:DE:BAG:2026:220426.U.10AZR144.25.0

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 27. Mai 2025 - 1 Sa 192/24 - aufgehoben.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 10. Oktober 2024 - 5 Ca 1676/23 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 500,00 Euro nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. November 2023 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Weiterer Text

Randnummer 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

| W. Reinfelder | | Nowak | | Günther-Gräff |

| | Salzburger | | Meyer | |

Zitierte Vorschriften

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