Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 19.12.2018 – 10 AZR 140/18
- Spruchkörper
- 10. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2018:191218.U.10AZR140.18.0
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. November 2017 - 13 Sa 536/17 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16. Mai 2017 - 2 Ca 442/17 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 79,58 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 23. Februar 2017 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Weiterer Text
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
| Gallner | | Pulz | | Pessinger |
| | Petri | | Rudolph | |
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BAG in 10 AZR 140/18 entschieden?“