Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 13.11.2013 – 10 AZR 1063/12
- Spruchkörper
- 10. Senat
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 2012 - 14 Sa 1493/11 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Weiterer Text
Randnummer 1
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
| Mikosch | | Mestwerdt | | Schmitz-Scholemann |
| | R. Baschnagel | | Petri | |
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