Rechtsprechung · Bundesarbeitsgericht
BAG, Urteil vom 02.06.2026 – 1 AZR 167/25
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BAG:2026:020626.U.1AZR167.25.0
Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. August 2025 - 15 SLa 650/24 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 6. Juni 2024 - 1 Ca 1497/23 - wird zurückgewiesen, soweit der Auskunftsantrag abgewiesen worden ist.
3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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