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Zitierfest

UStDV · Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

§ 76 UStDV

Amtliche Fassung, Stand 19.12.2025.

(Inkrafttreten)

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 76 UStDV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 76 UStDV? Zitiere den Wortlaut.“

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