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Zitierfest

ThürSchulG · Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003

§ 47a ThürSchulG – Berufliche und arbeitsweltliche Orientierung

Amtliche Fassung, Stand 02.07.2024.

Berufliche und arbeitsweltliche Orientierung ist an allen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen verpflichtender Bestandteil der Lehrpläne. Die Schule fördert durch Maßnahmen der praxisorientierten und individuellen beruflichen und arbeitsweltlichen Orientierung und Wissensvermittlung die Entwicklung der Berufswahlkompetenz und die Orientierung in der Arbeitswelt des Schülers, um den Übergang in eine Ausbildung, ein Studium oder einen Beruf zu unterstützen. Dabei werden Eltern, die Bundesagentur für Arbeit, Kammern, Gewerkschaften, Hochschulen, Unternehmen und weitere außerschulische Partner, die an Bildung und Erziehung beteiligt sind, einbezogen.