Marktüberwachungsbehörden nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind
- 1. die obere Bauaufsichtsbehörde als obere Marktüberwachungsbehörde,
- 2. die oberste Bauaufsichtsbehörde als oberste Marktüberwachungsbehörde und
- 3. das Deutsche Institut für Bautechnik als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde.