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Zitierfest

ThürBO · Thüringer Bauordnung (ThürBO) Vom 2. Juli 2024

§ 91 ThürBO – Aufbau der Marktüberwachungsbehörden

Amtliche Fassung, Stand 06.07.2026.

Marktüberwachungsbehörden nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind

  • 1. die obere Bauaufsichtsbehörde als obere Marktüberwachungsbehörde,
  • 2. die oberste Bauaufsichtsbehörde als oberste Marktüberwachungsbehörde und
  • 3. das Deutsche Institut für Bautechnik als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde.

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